Was bedeutet die geforderte Kaltrauchsicherheit?

Wesentliche Abweichungen in der LüAR - NRW zur Kaltrauchsicherheit

zu Bild 1.1: Bei Wandungen und Decken:

Weitere Anforderungen in Bezug auf die Brandschutzklappen müssen mit einer Rauchauslöseeinrichtung ausgestattet sein oder eine Vorrichtung haben, die die Brandschutzklappe bei Schließen einer anderen Brandschutzklappe im selben Leitungsstrang selbsttätig schließt.

Diese Vorrichtung oder die Rauchschutzauslösevorrichtung sind nicht erforderlich, wenn in den abzweigenden Leitungen des Leitungsstranges sonstige Verschlüsse (z. B. Rauchschutzklappen) eingebaut sind, die bei Stillstand des Ventilators oder bei Schließen einer anderen Brandschutzklappe im selben Leitungsstrang eine Rauchübertragung in andere Geschosse selbsttätig verhindern.

Lüftungsanlagen-Richtlinie (MLüAR/LüAR)

Gibt es die Anforderung der "Kaltrauchsicherheit" auch in anderen Bundesländern?

JA!

§ 14 "Brandschutz" der MBO 2002/LBO's beschreibt das Schutzziel allgemein:

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Enstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.


Quelle: Auszug aus dem Seminar: "Leitungs- und Lüftungsanlagen" durch Herrn Dipl. Ing. Manfred Lippe (ö.b.u.v. Sachverständiger der Handwerkskammer Düsseldorf und der Industrie und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Krefeld-Mönchengladbach-Neuss) www.mlpartner.de

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