WFK - aktueller Hinweis

Am 14.4.23 veröffentlichte das DIBt die neue M-VV-TB 01/23.

Wirksam wird sie nach baurechtlicher Einführung der Bundesländer.

In Anhang 14, S. 301 wird neu gefordert, dass Brandschutzklappen nach DIN EN 15650, u. z. nur diese, nach Einbau einmalig geöffnet und geschlossen werden sollen, was unsere Brandschutzklappenkonstruktion WFK mit freiem Querschnitt somit vom Markt ausschließt.

Interessenvertreter mit Unterstützung einzelner Behörden haben dies durchgesetzt.

Energieeinsparung, CO 2, wie auch die Bau- und Nebenkosten sind Tagesgespräch.

Unseres Wissens gibt es in Deutschland keine Brandschutzklappe dieses Segmentes, die so vielen Zusatzprüfungen unterzogen wurde, wie z.B. Belastungsprüfungen hinsichtlich Gebäudesetzungen, bei extremer Verschmutzung usw.

Interessen wiegen jedoch schwerer als Innovationen, die dies ermöglichen.

Schade!

Ausnahme Hessen

Wie gem. hessischem Staatsanzeiger zum 01.09.2023 eröffnet, wird gem. Einführungserlass vom 01.08.2023. unter Pos. 6.2 der Einsatz von Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 mit freiem Querschnitt in Wohnungen und Nutzungseinheiten bis 200 m2 Grundfläche ermöglicht ohne Öffnen und Schließen nach Einbau. Die äußere und innere Sichtprüfung nach Herstellerangabe muss sichergestellt sein.

Der Einsatz unserer Brandschutzklappe WFK ist damit in den erwähnten Einsatzbereichen gegeben.

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