EAV Brandschutzklappe

Brandschutzklappe nach DIN EN 15650 zum Einschub in runde Luftleitungen
Zum horizontalen Einbau in raumlufttechnischen Anlagen von Gebäuden mit beliebiger Luftrichtung, in Massivwänden EI 90 (ve i↔o)-S und Leichtbauwänden in Metallständerbauweise EI 90 (ve i↔o)-S
- Leistungserklärung Nr. DoP/EAV/DE2023/001
- Geprüft nach EN 1366-2
- Klassifiziert nach EN 13501-3:2009
Variantentabelle
| Bezeichnung | DN | Artikelnummer | GTIN |
|---|---|---|---|
| EAV 100 | 100 | EAV100 | 4262410670259 |
| EAV 125 | 125 | EAV125 | 4262410670235 |
| EAV 160 | 160 | EAV160 | 4262410670211 |
Technische Informationen
Die Brandschutzklappe wird als thermische Absperreinrichtung zur Verhinderung einer Brand- und Rauchübertragung durch die Luftleitung verwendet. Die Brandschutzklappe ist in Zu- und Abluftsystemen, mit und ohne Wärmerückgewinnung einsetzbar. Bestimmungsgemäße Einbauorte sind Massivwände und Leichtbauwände mit Metallständerwerk.
Der Einbau ist horizontal mit beliebiger Luftrichtung möglich. Anschluss von Luftleitungen aus brennbaren oder nichtbrennbaren Materialien, auch einseitig mit Abdeckgitter möglich.
Die Brandschutzklappe des Types EAV besitzt unter der Voraussetzung des bestimmungsgemäßen Einbaus und Betriebs die Leistungsklasse DIN EN 13501-3:2007 + A1:2009.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Instandhaltungsrichtlinien DIN 31051 und EN 13306.
Unzulässige Verwendungen:
Die Brandschutzklappe darf nicht unter folgenden Bedingungen verwendet werden:
Mehr Informationen zu Abständen zu tragenden Bauteilen und zwischen mehreren EAV, siehe Montageanleitung unter Downloads.
Der Einbau ist horizontal mit beliebiger Luftrichtung möglich. Anschluss von Luftleitungen aus brennbaren oder nichtbrennbaren Materialien, auch einseitig mit Abdeckgitter möglich.
Die Brandschutzklappe des Types EAV besitzt unter der Voraussetzung des bestimmungsgemäßen Einbaus und Betriebs die Leistungsklasse DIN EN 13501-3:2007 + A1:2009.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Instandhaltungsrichtlinien DIN 31051 und EN 13306.
Unzulässige Verwendungen:
Die Brandschutzklappe darf nicht unter folgenden Bedingungen verwendet werden:
- Verwendung als Entrauchungsklappe
- Verwendung in Ex-Zonen
- Verwendung im Freien ohne ausreichenden Schutz gegen Witterungseinflüsse
- Verwendung in Abluftanlagen von gewerblichen Küchen
- Verwendung in Lüftungsanlagen, in denen die Funktion durch starke Verschmutzung, extreme Feuchtigkeit oder durch chemische Kontaminierung behindert wird.
Mehr Informationen zu Abständen zu tragenden Bauteilen und zwischen mehreren EAV, siehe Montageanleitung unter Downloads.
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